Hayek und die Pandemie – Eine Replik
Der von mir sehr geschätzte Prof. Arash Molavi Vasséi hat am 05.02. einen Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Hayek und die Pandemie“ veröffentlicht. Auch wenn ich den Grundtenor des Aufsatzes gut verstehen kann, sehe ich doch einige Punkte kritisch. Hier meine Erwiderung.
Ich stimme mit Vasséi darin überein, dass in einer Notlage die Freiheitsrechte der Bürger auch in einem Rechtsstaat eingeschränkt werden dürfen. Dies hat Hayek in seiner „Verfassung der Freiheit“ und in seinem Magnus Opum „Recht, Gesetz und Freiheit“ sehr schön herausgearbeitet.
Man muss dazu verstehen, dass es zwei Stränge des Liberalismus gibt. Den Hobbschen und den Lockeschen. In der Nachfolge Hobbes verstehen Liberale wie Kant, Humboldt, Mises und Hayek den Staat als den Garanten von Recht und Ordnung. Ohne Staat und damit ohne Gewaltmonopol begibt sich die Gesellschaft in einen Strudel aus Gewaltkonflikten, aus dem sie nicht entfliehen kann.
Der Staat ist hier also kein notwendiges Übel, sondern eine für die Zivilisation notwendige Einrichtung. Die liberale Kernidee der Freiheitsrechte kommt erst in der Folge, nach der Konstituierung des Staates, ins Spiel. Anders als Hobbes selbst, der einem absoluten Monarchismus das Wort redete, arbeiteten die Liberalen heraus, dass die staatliche Macht beschränkt werden muss, um die Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten.
Der Staat sei zwar ein guter Verhinderer von Bürgerkriegen und Verbrechen, aber wenn die Macht des Staates absolut wird, wird der Staat und seine Bediensteten selbst zu einem Übel. Weil der Staat zur Garantie von Frieden und Gewaltfreiheit die Waffen aller Bürger einziehen muss und das Militär sowie die Polizei eine Übermacht gegenüber den privaten Bürgern ausbildet, sind die Bürger der Staatsgewalt vollkommen ausgeliefert.
Daher muss es einen Rechtsstaat geben. Der Rechtsstaat bindet auch die Machthaber an Recht und Ordnung. Er verhindert einen Missbrauch der Macht des Staates. Der Liberalismus argumentiert, dass jeder Mensch die gleichen Rechte auf Freiheit verdient und daher muss sich alle staatliche Macht dem Recht auf Freiheit des Einzelnen unterordnen.
Freiheitseinschränkungen dürfen nur zum Schutz der freiheitlichen Ordnung selbst genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Freiheitseinschränkung der Bürger ist rechtswidrig.
Der zweite Locksche Strang des Liberalismus denkt im Gegensatz zum Hobbeschen die gesamte Gesellschaft von sogenannten Naturrechten her. Die Bürger geben hier nicht ihre Waffen und auch nicht ihre Souveränität auf, um eine Ordnung der Freiheit zu erschaffen. Sie sind bereits souverän und vereinigen sich freiwillig zu einem staatlichen Gemeinwesen, um bestimmte gemeinsame Aufgaben kollektiv ausüben zu können.
Bei Locke gibt es daher logisch auch ein Widerstandsrecht gegen die Staatsgewalt, wenn der Staat dem Schutz der Naturrechte nicht mehr nachkommt. Der Staat ist nicht die notwendige Ordnungsmacht, um überhaupt die Freiheitsrechte des Einzelnen zu ermöglichen, sondern eine freiwillig, nach dem Konsensprinzip erzeugte Gemeinschaft der Bürger. Unterhalb der Staatsebene gilt die Selbstjustiz.
Deshalb spaltet sich der Libertarismus an diesem Punkt von dem Liberalismus ab. Denker wie Ayn Rand, Murray Rothbard und Hans Herrmann Hoppe denken auch den Staat von den natürlichen individuellen Rechten her und verstehen nicht, dass die Gewalt nicht aus der Welt geschafft werden kann. Sie begeben sich in das Pazifistendilemma.
Selbst wenn 99,9 Prozent der Gesellschaft friedlich sind, reichen 0,01 Prozent aus, um die Gesellschaft in einen Gewaltkonflikt zu ziehen. Pazifismus ohne Verteidigungsrecht ist eine undurchführbare gesellschaftliche Strategie.
Daraus folgt, dass der Staat sogenannten Regeldurchsetzungszwang (nach Batthyany 2007) anwenden darf. Der Staat muss Zwang anwenden, um sich selbst zu erhalten. Er muss Steuern einnehmen, Recht setzen und sprechen sowie für ein Minimum an öffentlichem Frieden sorgen dürfen. Der Zwang des Staates ist dann legitim, wenn er den sich sonst spontan bildenden Zwang in der Gesellschaft verhindert oder zumindest auf ein Minimum reduziert.
Des Weiteren folgt daraus, dass es ein Notstandsrecht geben muss. Der Staat garantiert im Frieden die vollen Freiheitsrechte, aber bei der Bedrohung der Staatsordnung muss er das Recht haben, diese Rechte zeitweise einzuschränken.
Wenn er dies nicht könnte, wäre er unfähig, alle wehrfähigen Männer im Falle eines Verteidigungskrieges einzuziehen, bei Gefahr eines Terrorangriffs Ausgangssperren zu verhängen oder die Einreise bei Verdacht auf Auslandsspionage zu verweigern.
Er wäre mithin hilflos im Falle eines Angriffs auf die staatliche Ordnung.
Er könnte noch nicht einmal ein Wohnviertel für die Bergung einer Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg weiträumig absperren und die Einwohner evakuieren lassen. Wenn sie nicht freiwillig gingen, wären ihm die Hände gebunden.
Aus diesem Grund verschiebt sich die Frage, die der Liberalismus stellt, nicht auf das ob der Freiheitseinschränkungen, sondern auf das wann, wie, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum. Es werden folgende Fragen wichtig: Wer darf den Notstand feststellen, was wird als Notlage in der Verfassung überhaupt angesehen und welche Gegenkräfte zähmen die Exekutive, falls sie ihre Kompetenzen überschreitet?
Das heißt, wie Prof. Vasséi richtig anführt, die Frage ist nicht, ob der Staat in einer Pandemie die Grundrechte einschränken darf, sondern ob dies in der Coronakrise gerechtfertigt war und ist und welche Einschränkungen der Grundrechte legitim waren und es bis heute sind.
Hier hätte ich mir eine größere Differenziertheit gewünscht. Ob nämlich das Schließen des Einzelhandels, der Cafés und der Friseure wirklich notwendig war, ist hoch umstritten. Die berühmte Maskenfrage kommt noch als I-Tüpfelchen oben drauf. Und auch die Länge der Lockdowns, die Schulschließungen und so weiter sollten aus liberaler Sicht kritisch untersucht werden.
Kommen wir nun zu der Covid-Infektion als negativer Externalität. Prof. Vasséi erklärt mustergültig, dass bei dem Vorliegen negativer Externalitäten staatliche Maßnahmen und Regulierungen nützlich sein können.
Liberale sollten aber auch hier kritisch sein und sich fragen, wann die Regulierungen selbst mehr Schaden als Nutzen anrichten und sie sollten das Coase-Theorem ernst nehmen, dass Externalitäten auch über die Vergabe besserer Eigentumsrechte gelöst werden können.
Im Zusammenhang mit der Coronakrise finde ich es wichtig festzustellen, dass es unterschiedliche Schweregrade einer Pandemie gibt. Grundsätzlich gilt der Zusammenhang: Je leichter sich ein Virus verbreitet, desto ungefährlicher ist er tendenziell. Die schlimmsten Viren lassen sich meist nicht einfach über die Luft übertragen. Sonst wären wir Menschen schon längst ausgestorben.
Wenn also ein Virus besonders tödlich sein kann oder besonders schwer Erkrankte trifft, geht es eher um eine lokale Eindämmung. Wenn das Virus sich schnell verbreitet und nur wenige schwer trifft, geht es mehr um einen Schutz der Risikogruppen und langfristig um eine Impfung der Mehrheit der Bevölkerung.
In der Schwere ist Covid-19 weitaus weniger schlimm als Malaria, Cholera oder HIV, in seiner Verbreitung ist es der Influenza sehr ähnlich. Covid-19 wird heute auf zwei bis 4-Mal so schlimm wie eine Influenza geschätzt, von daher sind stärkere Gegenmaßnahmen, als wir sie bei einer Grippewelle vornehmen, durchaus gerechtfertigt.
Aber das komplette Abschalten des sozialen Lebens und der Wirtschaft damit zu rechtfertigen, dass der Staat generell in einer Pandemie die Grundrechte einschränken darf, halte ich für grob fahrlässig. Liberal ist es, wenn der Staat bei jeder Maßnahme den Nutzen nachweisen muss, den die Einschränkungen der Grundrechte erzeugen sollen, um die Notlage zu beenden. Und dieser Nutzen muss nachweisbar und messbar sein.
Verfehlen die Maßnahmen das Ziel, sind sie nicht blind zu verstärken, sondern wieder aufzuheben.
Wir wissen aber, und die Bundesregierung hat es mehrfach zugegeben, dass sie beim Verhängen des letzten Lockdowns nicht einmal wusste, wo die Neuinfektionen entstehen. Die Entscheidung kann also gar nicht wissenschaftlich kontrolliert getroffen worden sein.
Auf gut Glück Grundrechte einzuschränken, aus dem Vorsichtsprinzip heraus, ist aber wiederum überhaupt nicht liberal. Die Grundrechte danach als Privilegien anzusehen und die Bürger hinzuhalten, bis sie ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte wieder ausüben dürfen, ist ein grober Verstoß der Exekutive gegen das Recht und eine Versündigung an der offenen Gesellschaft.
Daher kann ich Prof. Vasséis laxen Umgang mit diesen Problemen überhaupt nicht nachvollziehen.
Soweit zu den Freiheitseinschränkungen. Kommen wir nun zur Geld-, Fiskal- und Konjunkturpolitik.
Vasséi stimmt hier mit Hayek nicht überein, was natürlich etwas seltsam ist, da der Beitrag ja »Hayek und die Pandemie« und nicht »Die Pandemie aus der Sicht eines Hayekianers, der in der Geld- und Konjunkturtheorie aber Keynesianer ist« lautet.
Aber gut, natürlich ist es albern, von einem Wissenschaftler eine »reine Lehre« zu verlangen. Niemand muss beweisen, dass er der wahre und echte Hayekianer ist und alle anderen falsch liegen. Ich unterstütze die Kritik an heiligen Dogmen und die Entthronisierung wissenschaftlicher Götzen.
Aber bei einem klugen Kopf wie Vasséi hätte ich schon gedacht, dass die Argumente für die Ablehnung Hayeks besser begründet sind. Er schreibt:
„Hayeks Achillesferse ist die makroökonomische Analyse. Die „Österreichische Konjunkturtheorie“, zu der er entscheidend beitrug und die auch in ihrer aktualisierten Version stark mit ihm assoziiert wird, zeichnet sich insbesondere durch ihre ablehnende Haltung gegenüber fast jeder aktiven Geldpolitik aus.“
„Hayek und die Pandemie“, FAZ vom 05.02.2021
Das kann Vasséi natürlich so sehen. Auch ich habe einiges an der Konjunkturtheorie der Österreichischen Schule auszusetzen. Aber lassen wir ihn seine Kritik erst einmal ausführen:
„Dieser Ansatz, besonders in seiner modernisierten Form, steht auf tönernen Füßen: Er basiert vor allem auf einer in der Theoriegeschichte einmalig schlecht begründeten Zinstheorie, die auf Ludwig von Mises zurückgeht. Sie behauptet einen notwendigerweise positiven „Urzins“, dessen Unterschreitung durch die Zentralbank zu den beschriebenen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führt. Beobachtet man dann niedrige oder gar negative (Real-)Zinsen, gilt das als Beleg für eine destabilisierende Geldpolitik. Dabei kennen Ökonomen viele Faktoren, die niedrige oder gar negative Gleichgewichtszinsen bedingen können: der demographische Wandel, die Digitalisierung der Produktion, pessimistische Konjunkturerwartungen oder die Rolle von einigen Staatsanleihen als knappes Kollateral für Finanzmarkttransaktionen. Wenn Zentralbanken ihre Referenzzinsen senken, dann auch, um zur Vermeidung eines deflationären Einkommenseinbruchs dem womöglich negativen Gleichgewichtszins so weit wie möglich zu folgen.“
„Hayek und die Pandemie“, FAZ vom 05.02.2021
Gerade diese Begründung für die Ablehnung der Österreichischen Konjunkturlehre hätte ich am wenigsten erwartet.
Aber gehen wir der Reihe nach vor. Die Zinstheorie von Mises lehnt Vasséi ab, weil sie einen positiven natürlichen Urzins postuliert. Einen positiven natürlichen Urzins wiederum lehnt er ab, weil dadurch alle Negativzinsen oder niedrigen Zinsen als nicht marktkonform und schädlich angesehen werden müssten.
Hier sollten wir etwas genauer auf die Theorie von Mises eingehen. Die Theorie des Urzinses wird immer wieder falsch dargestellt und verstanden. Der ganz einfache Zusammenhang, den Mises mit seiner Theorie postuliert ist, dass der Mensch immer zwischen heutigem und künftigem Konsum wählen muss.
Die Zeit muss somit in das Kalkül des Menschen einbezogen werden. Wenn also jemand Ersparnisse heute aufgibt und sein Geld an jemanden verleiht, wird er dies in der Regel nur tun, wenn er sich in Zukunft davon einen höheren Konsum verspricht. Ansonsten wäre der Konsumverzicht heute sinnlos gewesen.
Man muss dabei immer beachten, dass ökonomische Gesetze nur ceteris paribus gelten. Natürlich vergibt man mitunter einem guten Freund einen zinslosen Kredit. Widerspricht das Mises Theorie? Wohl kaum. Der Freundschaftsdienst wird hier einfach höher gewichtet als der zukünftige Konsum. Es gibt also auch in Mises Modell Möglichkeiten für marktwirtschaftlich zustande kommende Null-Zinsen.
Warum kann der Urzins bei Mises aber niemals negativ werden?
Weil die Zeitpräferenz aufgrund unserer Sterblichkeit nicht negativ sein kann. Wir können das morgen nicht nicht wertschätzen. Und wir müssen mit knapper Zeit rechnen.
Es ergibt einfach keinen Sinn, Geld zu verleihen und zu einem späteren Zeitpunkt weniger Geld zu erhalten, als man verliehen hat. Wenn einem das Geld der Zukunft so viel Wert ist, dass man bereit ist, wenig Zinsen in Kauf zu nehmen, dann könnte man das Geld doch einfach horten?
Genau das aber wird in unserem Geldsystem, zumindest wenn es in großem Stil betrieben wird, verhindert. Es ist also mitnichten ein Marktergebnis, wenn den Geschäftsbanken verboten wird, Geld zinslos auf den Konten der Zentralbank zu horten.
Die Negativzinsen sind eine politische Entscheidung, weil man sich eine Ankurbelung der Wirtschaft verspricht. Man kann nun darüber disputieren, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, aber wie Vasséi so zu tun, als sei sie ein Marktergebnis, muss schlicht als Unsinn verworfen werden.
Gehen wir die anderen natürlichen Gründe für niedrige Zinsen durch. Natürlich kann die Überalterung der westlichen Gesellschaften einen Grund für sinkende Realzinsen abgeben. Man könnte auch die sinkende Dynamik der westlichen Wirtschaftsräume seit den 1970er Jahren anführen.
Bei pessimistischen Zukunftsaussichten hingegen ist es doch viel plausibler, dass die Zinsen steigen, weil die Menschen eben ohne einen saftigen Risikoaufschlag nicht bereit sind, ihr hart erspartes Geld anzulegen.
Wieder ist es nur in einem Umfeld, in dem nicht gehortet werden darf, rational, über alternative Haltemethoden als Geld über die Zeit nachzudenken und möglicherweise niedrige oder negative Zinsen in Kauf zu nehmen, wenn man sonst noch weniger von seinem Geld über die Zeit retten könnte.
Dazu muss man auch sagen, dass die Zinsen für Staatsanleihen besonders betroffen sind, weil wieder die Regulierung die Banken und Versicherer dazu zwingt, einen bestimmten Anteil ihrer Anlagen in Staatsanleihen mit einer gewissen Bonität zu halten.
Die Nachfrage nach Staatsanleihen als reines Marktphänomen zu begreifen, ist daher auch gewagt.
Wie dann noch die Digitalisierung zu niedrigen Zinsen beitragen soll, erschließt sich mir nicht. Sie ist einer der größten Wachstumstreiber. In den Märkten der Digitalisierung werden noch hohe Renditen verdient, entsprechend können auch noch höhere Zinsen gezahlt werden.
Google zahlt bspw. noch über 3 Prozent Zinsen auf 3-Jährige Anleihen, während die Bundesrepublik bei den kurzlaufenden Anleihen durchgängig Negativzinsen zahlt.
„Steigende Vermögenspreise in Erwartung niedriger Zinsen sind nicht nur von Zentralbanken beabsichtigt, weil ein Vermögensanstieg eine höhere Güternachfrage bedingt, sie sind zudem kein Nachweis einer Blasenbildung: Vermögenstitel sind Forderungen auf künftige Auszahlungen, niedrige Zinsen bringen nur eine relativ hohe Bewertung dieser „Payoffs“ zum Ausdruck. Der Anstieg der Vermögenspreise bildet also bloß einen gestiegenen Fundamentalwert ab. Daher führt der Begriff der Vermögenspreisinflation in die Irre. Zinsbedingt steigende Vermögenspreise sind eine Änderung relativer Preise: Künftige Konsummöglichkeiten werden im Vergleich zum Gegenwartskonsum höher bewertet. Inflation meint hingegen einen allgemeinen Kaufkraftverlust des Geldes, nicht dass gegenwärtiger Konsum sich relativ verteuert. Vermögenspreisinflation ist keine Inflation!“
„Hayek und die Pandemie“, FAZ vom 05.02.2021
Wie gesagt, ist es äußerst unplausibel, die weltweit von den Zentralbanken just auf eine Finanzkrise abgestimmte und dann im Zuge der Eurokrise in Europa verstärkte Null- und Negativzinspolitik als reine Reaktion der Zentralbanken auf vollkommen normale Marktprozesse aufzufassen.
Ja, es stimmt, dass die moderne Zentralbankpolitik aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr zu einer Inflation an der Ladentheke führen wird.
Dass Vermögenspreisinflationen aber nicht nur die Kapitalstruktur verzerren, sondern auch die Kaufkraft mindern, sieht man am Immobilienmarkt.
Da Immobilien nicht nur ein Investitionsgut, sondern auch ein Konsumgut darstellen, sind sie seit jeher in der Finanzgeschichte ein wichtiger Nexus zwischen der Finanzwelt und der Realwirtschaft gewesen.
In Berlin kann heute ein Pärchen, Doppelverdiener, Anfang 30, selbst mit einem Arzt- oder Anwaltsgehalt keine größere Wohnung in der Stadt oder gar ein Haus für die angehende Familiengründung abbezahlen.
Ohne Vermögen der Eltern im Rücken muss man bereits Millionär sein, um sich solch einen Traum erfüllen zu können. Hier sieht man, dass sich die Immobilienblase von der Realwirtschaft entkoppelt hat. Die meisten Mieten in Berlin kann man mit den Löhnen in der Stadt kaum verdienen.
Das soll alles aufgrund der Wertschätzung der Zukunft vonstatten gehen?
Dass eine Hyperinflation von der Regierung und der Notenbank gewollt, geplant und in den 1920er Jahren billigend in Kauf genommen wurde, um die Kriegsschulden loszuwerden, ist klar.
Die heutige Geldpolitik verzerrt die Wirtschaft viel langsamer und langfristiger, soviel sei zugestanden. Ich halte auch nichts von der Crash-Hypothese. Die Umverteilung durch den Cantillon-Effekt läuft unterschwelliger ab. Die billigen Kredite lassen das Kapital nur partiell in Anlagen fließen, die nicht profitabel sind.
Die Banken in Europa verhalten sich seit 2008 eher zurückhaltend. Sie geben das viele Geld der EZB nicht aus, und erzeugen somit auch keine Überinvestitionen. Zum Glück könnte man fast sagen.
Der Staat aber wird in der Krise durchaus immer fetter und eine Verdoppelung der Staatsverschuldung für 8 Monate Lockdown ist ein extremer Preis, den man sich hätte leisten können, wären wir vorher nicht schon so hoch verschuldet gewesen.
Deutschland wird nach diesem Jahr wieder über die 100% Marke der Verschuldung im Verhältnis zum BIP rutschen, ein Wert, der früher einmal als magische Grenze bezeichnet wurde, über der eine Wirtschaft starke Wachstumseinbußen zu verzeichnen hat.
Dass die Konjunkturpolitik, die in der Tradition Keynes von Vasséi verteidigt wird, nicht einmal die Grundsatzkritik von Hayek vorgesetzt bekommt, dass der Staat eben nie einfach „die Nachfrage“ erhöhen kann, sondern immer bestimmte Zweige der Wirtschaft aufrecht erhält, obwohl nur der Markt auf die lange Sicht wissen kann, welche Unternehmen überleben sollten und welche nicht, hat mich sehr enttäuscht.
Auch die Fiskalpolitik der Bundesrepublik ist doch an Realitätsferne nicht zu überbieten. An Steuersenkungen ist für mindestens 10 Jahre lang nicht zu denken, obwohl die Deutschen fleißig sind, sparen und sich nichts haben zu schulden kommen lassen.
Seit 20 Jahren verwehrt die Politik dem Bürger diesen Abbau der Steuerlast, denn die Bundesregierung findet immer wieder eine neue Weltaufgabe, die mit der Erhöhung der deutschen Schuldenlast gelöst werden soll.
Im neuen Jahrzehnt werden wir vollauf mit dem Schuldendienst für die Coronakrise und die Überschuldung einiger unsolider Euro-Länder beschäftigt sein. Wie da der Green New Deal auch noch obendrauf kommen soll, ist mir ein Rätsel.
Dies alles geschieht vor der Folie steigender Gesundheitsausgaben und dem größten Renteneintritt in der Geschichte der Bundesrepublik. Diese Sorglosigkeit der Politik, alle strukturellen Wirtschaftsprobleme durch höhere Verschuldung zu lösen, ist naiv, populistisch und gefährlich.
Dass diese Politik nicht den Hauch einer Kritik aus Hayekscher Feder verdient, bestürzt mich. Als Anhänger Hayeks sehe ich es als Pflicht an, in einer Notlage auch an die Opportunitätskosten zu erinnern und die lange Sicht der Wirtschaft ins Spiel zu bringen.
Denn in the long run ist die Gesellschaft eben nicht dead, sondern quicklebendig und möchte weiterhin solide wirtschaften können. Für den kurzfristigen Applaus Hayeks Ideen mit der allgemeinen Stimmungslage für deckungsgleich zu erklären, halte ich für keine intellektuell redliche Angelegenheit.